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Mit dem Gesetzgebungspaket „Fit für 55“ soll die Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 umgesetzt werden. Es deckt eine Reihe von Politikbereichen ab. Die Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzgebungspakets.
Zur Umsetzung dieser Ziele kündigte die Kommission in ihrer Mitteilung vom 19. Oktober 2020 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 – Eine vitale…
Diese Verordnung wird zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union beitragen. Im Einklang mit den Zielen des Übereinkommen von Paris, das am 12.…
Mit dem durch die Mitteilung der Kommission vom 19. Oktober 2020 mit dem Titel „Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 — Eine vitale Union in einer fragilen…
Damit das neue Unionsziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 erfüllt werden kann, müssen die unter…
Die Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung ist ein wichtiger Bestandteil des Pakets von Maßnahmen, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur…
Nach der Annahme der wesentlichen Elemente des von der Kommission im Juli 2021 vorgeschlagenen Gesetzgebungspakets „Fit für 55“ durch das Europäische Parlament…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.