Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wie im europäischen Grünen Deal angekündigt, bewertete die Kommission die Unionsvorgabe für die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 in ihrer Mitteilung vom 17. September 2020 mit dem Titel „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas 2030 — In eine klimaneutrale Zukunft zum Wohl der Menschen investieren“. Die Bewertung der Kommission basiert auf einer umfassenden Folgenabschätzung und berücksichtigt ihre Analyse der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne, die ihr gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegt wurden. Angesichts des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 sollten die Emissionen von Treibhausgasen bis 2030 gesenkt und der Abbau dieser Gase gesteigert werden, damit die Nettotreibhausgasemissionen, d. h. die Emissionen nach Abzug des Abbaus, in der gesamten Wirtschaft und innerhalb der Union bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 gesenkt werden. Dieses Ziel wurde vom Europäischen Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 10. und 11. Dezember 2020 gebilligt. Ferner wurden darin erste Leitlinien für die Umsetzung des Ziels vorgegeben. Diese neue Klimazielvorgabe der Union für 2030 ist eine Folgevorgabe für die Zwecke von Artikel 2 Nummer 11 der Verordnung (EU) 2018/1999 und ersetzt damit die unter dieser Nummer definierte Vorgabe für Treibhausgasemissionen der Union bis 2030. Darüber hinaus sollte die Kommission bis zum 30. Juni 2021 bewerten, wie die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union zur Umsetzung der Klimazielvorgabe der Union für 2030 geändert werden müssten, um eine solche Senkung der Nettoemissionen zu erreichen. Zu diesem Zweck hat die Kommission eine Überarbeitung der einschlägigen Rechtsvorschriften in den Bereichen Klima und Energie angekündigt, die in Form eines Pakets verabschiedet werden, das unter anderem erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz, Landnutzung, Energiebesteuerung, CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, Lastenteilung und das EU-EHS umfasst. Die Kommission beabsichtigt die Auswirkungen der Einführung zusätzlicher Maßnahmen der Union, die die derzeitigen Maßnahmen ergänzen könnten, zu bewerten, zum Beispiel die Auswirkungen marktbasierter Maßnahmen, die einen starken Solidaritätsmechanismus umfassen.
Am 11. Dezember 2019 hat die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „ Ein europäischer Grüner Deal“ angenommen, in der sie einen Fahrplan für eine neue…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23./24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 das verbindliche Ziel…
In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2014 zu dem Thema „Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030“ wurden die Kommission…
In seinen Schlussfolgerungen vom 8. und 9. März 2007 und vom 23. und 24. Oktober 2014 billigte der Europäische Rat die Zielvorgabe der Union für die…
Die Union und ihre Mitgliedstaaten haben am 6. März 2015 ihren beabsichtigten nationalen Beitrag mitgeteilt, mit dem sie sich zu dem verbindlichen Ziel…
Wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. Oktober 2014 hervorgehoben wurde, hat sich die Union zu einem nachhaltigen, wettbewerbsfähigen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.