Erwägungsgrund 68 32024L0927RICHTLINIE (EU) 2024/927 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 9. August 2022 hat die Europäische Zentralbank eine Stellungnahme abgegeben —
Erwägungsgrund 11 32023L2864RICHTLINIE (EU) 2023/2864 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Zentralbank hat am 7. Juni 2022 ihre Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 11 32023R2869VERORDNUNG (EU) 2023/2869 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 zur Änderung bestimmter Verordnungen in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Zentralbank hat am 7. Juni 2022 ihre Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 23 32023R2859VERORDNUNG (EU) 2023/2859 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2023 zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Zentralbank hat am 7. Juni 2022 ihre Stellungnahme abgegeben.
Erwägungsgrund 16 32020R0672VERORDNUNG (EU) 2020/672 DES RATES vom 19. Mai 2020 zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage (SURE) im Anschluss an den COVID‐19‐Ausbruch
Die Europäische Zentralbank legte ihre Stellungnahme am 8. Mai 2020 vor.
Erwägungsgrund 45 32019L2162RICHTLINIE (EU) 2019/2162 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Zentralbank, die um Stellungnahme gebeten worden war, gab diese am 22. August 2018 ab.