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Als Reaktion auf die weltweite Finanzkrise von 2008/2009 leitete die Union eine umfassende Reform des Aufsichtsrahmens für Institute im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ein, um die Resilienz des Bankensektors der Union zu erhöhen. Zu den Hauptelementen der Reform gehörte die Umsetzung der 2010 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) vereinbarten internationalen Standards, insbesondere der sogenannten „Basel-III-Reform“ und der daraus resultierenden Basel-III-Standards. Dank dieser Reform war der Bankensektor der Union bei Einsetzen der COVID-19-Krise in resilienter Verfassung. Doch wenngleich die Eigenkapitalausstattung der Institute in der Union inzwischen insgesamt zufriedenstellend ist, müssen einige der Probleme, die infolge der weltweiten Finanzkrise festgestellt wurden, noch angegangen werden.
Im Zuge der Finanzkrise, die 2007-2008 ihren Anfang nahm, hat die Union eine grundlegende Reform des Regulierungsrahmens für Finanzdienstleistungen…
Die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet, zusammen mit der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des…
Um diese Probleme anzugehen, Rechtssicherheit zu schaffen und das Engagement der Union gegenüber ihren internationalen Partnern innerhalb der G20 zum Ausdruck…
Der BCBS hat den internationalen Standard für operationelle Risiken überarbeitet, um Schwachstellen zu beheben, die infolge der weltweiten Finanzkrise von…
Als Reaktion auf die Finanzkrise und die prozyklischen Mechanismen, die zu ihrem Entstehen beigetragen und ihre Folgen verschlimmert haben, gaben der Rat für…
Die Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.