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Unternehmensdarlehen werden in der Union vorwiegend von Instituten bereitgestellt, die ihre Eigenmittelanforderungen anhand des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes (Internal Ratings Based Approach, „IRB-Ansatz“) für das Kreditrisiko berechnen. Mit der Einführung der Eigenmitteluntergrenze werden diese Institute ebenfalls den SA-CR anwenden müssen, der Bonitätsbeurteilungen benannter externer Ratingagenturen (external credit assessment institutions, ECAI) heranzieht, um die Bonität des kreditnehmenden Unternehmens zu ermitteln. Die Zuordnung zwischen externen Ratings und für beurteilte Unternehmen geltenden risikogewichteten Positionsbeträgen sollte granularer sein, damit diese Zuordnung im Einklang mit einschlägigen internationalen Standards steht.
die Institute über interne Methoden verfügen, anhand deren sie das Kreditrisiko sowohl für einzelne Schuldner, Wertpapiere oder Verbriefungspositionen als auch…
Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko im Hinblick auf Beteiligungsrisikopositionen anhand interner Modelle schätzen, stützen ihre…
Die Eigenmittelanforderungen für das Kredit- und das Marktrisiko sollten sich nur soweit wie nötig auf externe Bonitätsbeurteilungen (Ratings) stützen. Bei…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 können Institute ihre Eigenmittelanforderungen entweder anhand von Standardansätzen oder anhand von auf einem internen…
Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Verbriefungspositionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten alle Institute die gleichen Methoden…
Nach Ablauf des Übergangszeitraums sollten Institute in der Lage sein, die Eigenmittelanforderungen für einen erheblichen Teil ihrer Risikopositionen gegenüber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.