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Die meisten Unionsunternehmen streben jedoch keine externen Bonitätsbeurteilungen an. Um disruptive Auswirkungen auf die Kreditvergabe der Banken an unbeurteilte Unternehmen zu vermeiden und genügend Zeit für öffentliche oder private Initiativen zur höheren Abdeckung im Bereich externer Bonitätsbeurteilungen zu lassen, muss ein Übergangszeitraum vorgesehen werden. Während dieses Übergangszeitraums sollten Institute, die den IRB-Ansatz anwenden, die Möglichkeit haben, bei der Berechnung ihrer Eigenmitteluntergrenze auf ihre Risikopositionen der Stufe „Investment Grade“ gegenüber unbeurteilten Unternehmen eine günstigere Behandlung anzuwenden, während zugleich Initiativen zur Förderung einer breiten Verwendung von Bonitätsbeurteilungen auf den Weg gebracht werden sollten. Jegliche Verlängerung des Übergangszeitraums sollte begründet und auf höchstens vier Jahre begrenzt sein.
Um sicherzustellen, dass sich die Auswirkungen der Eigenmitteluntergrenze auf die Vergabe risikoarmer Hypothekendarlehen auf Wohnimmobilien durch Institute, die…
Nach Ablauf des Übergangszeitraums sollten Institute in der Lage sein, die Eigenmittelanforderungen für einen erheblichen Teil ihrer Risikopositionen gegenüber…
Um sicherzustellen, dass Kreditinstitute einer von nicht-aufsichtsrechtlichen Überlegungen unbeeinflussten Beaufsichtigung nach höchsten Standards unterliegen…
Der übermäßige Rückgriff auf externe Bonitätsbeurteilungen sollte verringert werden, und die aus ihnen abgeleiteten Automatismen sollten nach und nach beseitigt…
Unternehmensdarlehen werden in der Union vorwiegend von Instituten bereitgestellt, die ihre Eigenmittelanforderungen anhand des auf internen Beurteilungen…
Um die möglichen Auswirkungen abzuschwächen, die ein unvermittelter Anstieg der Rückstellungen für erwartete Kreditverluste auf die Fähigkeit der Institute zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.