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Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko im Hinblick auf Beteiligungsrisikopositionen anhand interner Modelle schätzen, stützen ihre Risikobewertung in aller Regel auf öffentlich zugängliche Daten, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie für alle Institute gleichermaßen zugänglich sind. Unter diesen Umständen sind Unterschiede bei Eigenmittelanforderungen nicht zu rechtfertigen. Hinzu kommt, dass im Anlagebuch geführte Beteiligungsrisikopositionen nur einen sehr kleinen Bestandteil der Bilanz von Instituten bilden. Um die Vergleichbarkeit der Eigenmittelanforderungen von Instituten zu erhöhen und den aufsichtsrechtlichen Rahmen zu vereinfachen, sollten Institute ihre Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko im Hinblick auf Beteiligungsrisikopositionen daher anhand des SA-CR berechnen und sollte die Verwendung des IRB-Ansatzes für diesen Zweck nicht zulässig sein.
Erscheint es nach Einschätzung der zuständigen Behörde unwahrscheinlich, dass das Institut die Anforderungen innerhalb einer angemessenen Frist wieder einhalten…
Die zuständigen Behörden halten Institute, die aufgrund ihrer Größe, ihrer internen Organisation und der Art, des Umfangs und der Komplexität der Geschäfte von…
Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Verbriefungspositionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 sollten alle Institute die gleichen Methoden…
Unternehmensdarlehen werden in der Union vorwiegend von Instituten bereitgestellt, die ihre Eigenmittelanforderungen anhand des auf internen Beurteilungen…
Die weltweite Finanzkrise von 2008/2009 hat offengelegt, dass Institute den IRB-Ansatz in manchen Fällen auch für Portfolios verwendet haben, die wegen…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 können Institute ihre Eigenmittelanforderungen entweder anhand von Standardansätzen oder anhand von auf einem internen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.