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Risikopositionen von Instituten gegenüber anderen Instituten, anderen Unternehmen der Finanzbranche und Großunternehmen weisen in der Regel geringe Ausfallquoten auf. Bei solchen Portfolios mit wenigen Ausfällen ist es für Institute schwierig, für die Verlustquote bei Ausfall (loss given default, LGD) zuverlässige Schätzungen zu erhalten, da die Zahl der verzeichneten Ausfälle in diesen Portfolios nicht ausreicht. Diese Schwierigkeit hat dazu geführt, dass bei der Höhe des geschätzten Risikos eine unerwünschte Streuung zwischen Instituten festzustellen ist. Institute sollten daher für diese Portfolios mit wenigen Ausfällen nicht interne Schätzungen der LGD, sondern vielmehr aufsichtsrechtliche LGD-Werte verwenden.
Es sollte sichergestellt werden, dass die Schätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeit, der LGD und der Kreditumrechnungsfaktoren für einzelne Risikopositionen von…
Artikel 164 erhält folgende Fassung: „Artikel 164 Verlustquote bei Ausfall (LGD) Bei allen durch Gewerbeimmobilien besicherten Risikopositionen aus dem…
Folgender Artikel wird eingefügt: Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge und erwarteten Verlustbeträge im Rahmen des Substitutionsansatzes, wenn die…
Es ist von großer Bedeutung, Verluste sofort beim Ausfall des Instituts auszuweisen. Die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausfallender…
Defizite bei der Unternehmensführung einer Reihe von Instituten haben dazu beigetragen, dass im Bankensektor unvorsichtigerweise übermäßige Risiken eingegangen…
Die weltweite Finanzkrise von 2008/2009 hat offengelegt, dass Institute den IRB-Ansatz in manchen Fällen auch für Portfolios verwendet haben, die wegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.