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Am 27. Juni 2023 verpflichtete sich die Kommission, eine ganzheitliche, faire und ausgewogene Bewertung des Zustands des Bankensystems und der geltenden Regulierungs- und Aufsichtsrahmen im Binnenmarkt vorzunehmen. Dabei wird sie die Auswirkungen der mit der vorliegenden Verordnung an der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorgenommenen Änderungen sowie des Zustands der Bankenunion in all ihren Dimensionen berücksichtigen. Unter anderem wird die Kommission die Umsetzung der Eigenmitteluntergrenze, einschließlich ihres Anwendungsgrads, untersuchen. Sie wird diese Bewertung auf der Grundlage von Beiträgen der durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichteten Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde, EBA) sowie der Europäischen Zentralbank und des einheitlichen Aufsichtsmechanismus vornehmen und interessierte Akteure konsultieren, um sicherzustellen, dass die verschiedenen Perspektiven angemessen berücksichtigt werden. Die Kommission wird gegebenenfalls auf der Grundlage dieses Berichts einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen.
Bis zum 1. Juni 2018 überprüft die Kommission die Durchführung dieser Richtlinie und übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat dazu einen Bericht. Sie…
Folgender Artikel wird eingefügt: Überarbeitung des Rahmens bezüglich der Aufsichtsanforderungen Bis zum 31. Dezember 2028 bewertet die Kommission in enger…
Die Kommission sollte die Anwendung dieser Verordnung regelmäßig überprüfen, um ihre Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu bewerten und festzustellen, ob…
Die Kommission veröffentlicht spätestens am 31. Dezember 2015 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Verordnung, wobei sie einen…
Um diese Probleme anzugehen, Rechtssicherheit zu schaffen und das Engagement der Union gegenüber ihren internationalen Partnern innerhalb der G20 zum Ausdruck…
In Artikel 129 wird folgender Absatz angefügt: „Die Kommission überprüft bis zum 31. Dezember 2022 die Auswirkungen der indirekten Zeichnung von Instrumenten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.