Erwägungsgrund 89 32013L0036
Wird die kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung von einem Kreditinstitut oder einer Wertpapierfirma nicht vollständig erreicht, sollte dies Maßnahmen auslösen, die gewährleisten, dass das Institut rasch wieder für die vorgeschriebene Höhe an Eigenmitteln sorgt. Im Interesse der Kapitalerhaltung sollten verhältnismäßige Beschränkungen für ermessensabhängige Gewinnausschüttungen verhängt werden, die auch Dividendenzahlungen und die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile einschließen. Um sicherzustellen, dass die betreffenden Institute oder Firmen über glaubhafte Strategien zur Wiederherstellung der vorgeschriebenen Eigenmittelausstattung verfügen, sollten sie zur Aufstellung eines Kapitalerhaltungsplans verpflichtet werden, in dem dargelegt wird, wie die Ausschüttungsbeschränkungen angewandt werden sollen und welche anderen Maßnahmen das Institut oder die Firma zur Gewährleistung der Einhaltung aller vorgeschriebenen Puffer treffen will, und der den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorzulegen ist.