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Die Unklarheiten bei bestimmten Aspekten des Rahmenwerks für die Mindestabwicklungsstandards (minimum haircut floors) für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte, das der BCBS als Teil des endgültigen Basel-III-Rahmens ausgearbeitet hat, und die Vorbehalte, ob seine Anwendung bei bestimmten Arten von Wertpapierfinanzierungsgeschäften wirtschaftlich gerechtfertigt sei, haben die Frage aufgeworfen, ob die aufsichtlichen Ziele dieses Rahmenwerks ohne unerwünschte Folgen erreicht werden können. Die Kommission sollte daher die Umsetzung des Rahmenwerks für die Mindestabwicklungsstandards für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte in Unionsrecht neu bewerten. Damit sich die Kommission dabei auf ausreichende Belege stützen kann, sollte die EBA der Kommission in enger Zusammenarbeit mit der ESMA über die Auswirkungen dieses Rahmenwerks und den am besten geeigneten Ansatz für seine Umsetzung in Unionsrecht Bericht erstatten.
Es werden die folgenden Artikel eingefügt: Rahmenwerk für die Mindestabwicklungsstandards für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (1) In enger Zusammenarbeit mit…
Im Hinblick auf die Gewährleistung der einheitlichen Anwendung dieser Richtlinie sollte die EBA Entwürfe technischer Regulierungsstandards ausarbeiten, um…
Im Anschluss an das Ergebnis der Arbeiten der einschlägigen internationalen Gremien und mit Unterstützung der ESMA, der EBA und des ESRB sollte die Kommission…
Um diese Probleme anzugehen, Rechtssicherheit zu schaffen und das Engagement der Union gegenüber ihren internationalen Partnern innerhalb der G20 zum Ausdruck…
Im Rahmen ihrer Arbeiten zur Eindämmung des Schattenbankwesens haben der Rat für Finanzstabilität (FSB) und der mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des…
Im Rahmen des endgültigen Basel-III-Rahmens wird der sehr kurzfristige Charakter von Wertpapierfinanzierungsgeschäften im SA-CR möglicherweise nicht ausreichend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.