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Bei Discretionary Trusts, bei denen die Begünstigten noch ausgewählt werden müssen, sind die Objekte einer Ermächtigung und die Letztbegünstigten bei Nichtausübung der Ermächtigung zu ermitteln. Begünstigte unter den Objekten einer Ermächtigung sind wirtschaftliche Eigentümer, sobald sie ausgewählt sind. Letztbegünstigter bei Nichtausübung der Ermächtigung sind wirtschaftliche Eigentümer, falls die Trustees ihren Ermessensspielraum nicht ausüben. Erfüllen Discretionary Trusts die in Artikel 59 Absatz 2 genannten Voraussetzungen, so werden nur die Kategorien von Objekten einer Ermächtigung und von Letztbegünstigten bei Nichtausübung der Ermächtigung ermittelt. Diese Kategorien von Discretionary Trusts werden der Kommission gemäß Absatz 3 des genannten Artikels gemeldet.
Discretionary Trusts lassen ihren Trustees einen Ermessensspielraum bei der Zuweisung des Treuhandvermögens oder der daraus gezogenen Vorteile. Es gibt also…
Bei Discretionary Trusts erhält der Verpflichtete ausreichende Informationen über das Objekt einer Ermächtigung und den Letztbegünstigten bei Nichtausübung der…
„Objekte einer Ermächtigung“ die natürlichen oder juristischen Personen oder die Kategorie natürlicher oder juristischer Personen, unter denen die Trustees die…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass dieser Artikel auf Trusts und andere Rechtsvereinbarungen wie beispielsweise „fiducie“, bestimmte Arten von…
Es ist notwendig, für die verschiedenen Rechtsformen gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen und den Missbrauch von Express-Trusts und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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