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Um mehrfache Kundenidentifizierungsverfahren zu vermeiden, sollte es den Verpflichteten vorbehaltlich angemessener Schutzmaßnahmen gestattet sein, auf die von anderen Verpflichteten eingeholten Kundeninformationen zu vertrauen. Vertraut ein Verpflichteter auf einen anderen Verpflichteten, so sollte die Letztverantwortung für die Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden bei dem Verpflichteten verbleiben, der sich dafür entscheidet, auf die von einem anderen Verpflichteten durchgeführte Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden zu vertrauen. Der Verpflichtete, auf den vertraut wird, sollte ebenfalls die eigene Verantwortung für die Erfüllung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung behalten, wozu auch die Anforderung gehört, verdächtige Transaktionen zu melden und Aufzeichnungen aufzubewahren.
sämtliche Belege oder vertrauenswürdige Informationsquellen, die zur Überprüfung der Identität des Kunden sowie gegebenenfalls des wirtschaftlichen Eigentümers…
Um eine wiederholte Feststellung der Identität von Kunden zu vermeiden, die zu Verzögerungen und Ineffizienz bei Geschäften führen würde, sollte es…
Anforderungen an die Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden sind von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Verpflichteten ihre Geschäftsbeziehungen zu…
Im Zusammenhang mit wiederkehrenden Kunden, für die in jüngster Zeit Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden durchgeführt wurden, sollten Sorgfaltsmaßnahmen…
Das Verfahren der Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden beschränkt sich nicht auf die Feststellung und Überprüfung der Kundenidentität. Vor der Aufnahme von…
Um sicherzustellen, dass das Gelangen illegaler Gelder in das Finanzsystem durch den Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.