Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Anwendung dieser Richtlinie sollte den Charakteristika und Erfordernissen der von ihr erfassten kleineren Verpflichteten Rechnung getragen und sichergestellt werden, dass sie ihren speziellen Bedürfnissen und der Art ihrer Geschäftstätigkeit entsprechend behandelt werden.
Erwägungsgrund 27 32015L0849Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen