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Sind juristische Personen und Rechtsvereinbarungen Teil einer komplexen Struktur, ist Klarheit über ihre Eigentums- oder Kontrollstruktur entscheidend, um festzustellen, wer ihre wirtschaftlichen Eigentümer sind. Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass juristische Personen und Rechtsvereinbarungen die Beziehungen, durch die sie indirekt im Eigentum oder unter Kontrolle stehen, klar verstehen, einschließlich aller zwischengeschalteten Stufen zwischen den wirtschaftlichen Eigentümern und der juristischen Person oder der Rechtsvereinbarung selbst, unabhängig davon, ob diese Beziehungen in Form von anderen juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen oder von Nominee-Beziehungen bestehen. Die Ermittlung der Eigentums- und Kontrollstruktur gestattet es, die Wege zu ermitteln, auf die das Eigentum an einer juristischen Person begründet wird oder die Kontrolle über ihn ausgeübt werden kann, und ist daher für ein umfassendes Verständnis der Stellung des wirtschaftlichen Eigentümers wesentlich. Die Informationen zum wirtschaftlichen Eigentümer sollten daher stets eine Beschreibung der Beziehungsstruktur enthalten.
umfasst die Eigentümer- und Kontrollstruktur mehr als eine juristische Person oder eine Rechtsvereinbarung, eine Beschreibung dieser Struktur, einschließlich…
Halten juristische Personen im Sinne des Artikels 57 oder Rechtsvereinbarungen einzeln oder kumulativ eine Eigentumsbeteiligung an der Gesellschaft oder…
Gehören die Rechtsvereinbarungen zu vielschichtigen Kontrollstrukturen und hat eine juristische Person eine der in Absatz 1 aufgeführten Positionen inne, sind…
Die Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers einer Gesellschaft in Situationen, in denen die Anteile der Gesellschaft in einer Rechtsvereinbarung gehalten…
Aufgrund ihrer Komplexität erschweren vielschichtige Eigentums- und Kontrollstrukturen die Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer. Das Konzept der…
Falls relevant, sollten sich Feststellung und Überprüfung der Identität der wirtschaftlichen Eigentümer auch auf juristische Personen erstrecken, die Eigentümer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.