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Grundlage für einen wirksamen Rahmen für die Transparenz bei wirtschaftlichem Eigentum ist das Wissen von juristischen Personen um die natürlichen Personen, die ihre wirtschaftlichen Eigentümer sind. Daher sollten alle juristischen Personen in der Union angemessene, zutreffende und aktuelle Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer einholen und vorhalten. Diese Informationen sollten fünf Jahre lang aufbewahrt werden, und die Identität der für die Aufbewahrung der Informationen verantwortlichen Person sollte an die Zentralregister gemeldet werden. Diese Aufbewahrungsfrist ist mit der Aufbewahrungsfrist für Informationen identisch, die im Rahmen der Anwendung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie zum Beispiel der Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden, eingeholt werden. Um sicherzustellen, dass Informationen, beispielsweise über den Mechanismus zur Meldung von Unstimmigkeiten, abgeglichen und überprüft werden können, ist es gerechtfertigt, eine Abstimmung der einschlägigen Datenspeicherungsfristen sicherzustellen.
Die in Absatz 1 genannten Angaben bleiben nach der Auflösung der juristischen Person oder nachdem die Rechtsvereinbarung aufgehört hat, zu bestehen, für einen…
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer während eines Zeitraums von mindestens fünf Jahren, nachdem die juristische…
Wie aus den überarbeiteten FATF-Empfehlungen hervorgeht, sollten die Verpflichteten die erforderlichen Informationen, die sie durch Maßnahmen zur Erfüllung…
Durch die verstärkte öffentliche Kontrolle wird ein Beitrag zur Verhinderung des Missbrauchs von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen einschließlich…
Eine übereinstimmende Vorgehensweise bei den Transparenzanforderungen für wirtschaftliches Eigentum setzt auch voraus, dass im gesamten Binnenmarkt dieselben…
Die Verpflichtung zum Vorhalten präziser und aktueller Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer ist eine wichtige Voraussetzung für das Aufspüren von Straftätern,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.