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Mit der Richtlinie (EU) 2018/843 wurden in der Union erstmals in einem Rechtsinstrument die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung thematisiert, die mit Kryptowerten verbunden sind. Dabei wurde der Geltungsbereich des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung um zwei Arten von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen erweitert: um Dienstleister, die virtuelle Währungen in Fiatgeld und umgekehrt tauschen, sowie um Anbieter von elektronischen Geldbörsen. Aufgrund des raschen technologischen Fortschritts und der Weiterentwicklung der FATF-Standards muss dieser Ansatz überprüft werden. Ein erster Schritt zur Vervollständigung und Aktualisierung des Rechtsrahmens der Union wurde mit der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates vollzogen, indem Anforderungen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen festgelegt wurden, die eine Zulassung für die Erbringung ihrer Dienstleistungen im Binnenmarkt anstreben. Außerdem wurden mit der Verordnung (EU) 2023/1113 die Rückverfolgbarkeitsanforderungen auf Transfers von Kryptowerten ausgedehnt, die von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen, die unter die Verordnung (EU) 2023/1114 und die geänderte Richtlinie (EU) 2015/849 fallen, vorgenommen werden, um die Mitgliedstaaten zu verpflichten, diese Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen zu Verpflichteten zu machen. Diese Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollten auch der vorliegenden Verordnung unterliegen, um jegliches Risiko des Missbrauchs von Kryptowerten zu Zwecken der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu mindern.
Mit dem Rechtsrahmen der Union für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird der Kreis der Verpflichteten, die den Vorschriften zur…
Mit der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde, als Folge ihrer Änderung durch die Richtlinie (EU) 2018/843 des Europäischen…
Die Definition des Begriffs „Kryptowert“ in der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates entspricht der in den überarbeiteten…
Derzeit gilt die Richtlinie (EU) 2015/849 nur für zwei Kategorien von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen: Anbieter elektronischer Geldbörsen) und am Umtausch…
Mit der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde der Regulierungsrahmen der Union auf Fragen im Zusammenhang mit Kryptowerten,…
Dienstleistungsanbieter, die den Tausch zwischen virtuellen Währungen und Fiatgeld (d. h. Münzen und Geldscheine, die zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.