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Die Schaffung von Märkten für einzigartige und nicht fungible Kryptowerte ist erst vor Kurzem erfolgt und hat noch nicht zu Rechtsvorschriften zur Regulierung ihrer Funktionsweise geführt. Die Entwicklung dieser Märkte wird beobachtet, und es ist wichtig, dass sie nicht zu neuen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken führt, die nicht angemessen gemindert würden. Bis zum 30. Dezember 2024 hat die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf Kryptowerte vorzulegen, einschließlich einer Bewertung der Entwicklung von Märkten für einzigartige und nicht fungible Kryptowerte, der angemessenen regulatorischen Behandlung solcher Kryptowerte, einschließlich einer Bewertung der Notwendigkeit und Machbarkeit der Regulierung von Anbietern von Dienstleistungen im Zusammenhang mit einzigartigen und nicht fungiblen Kryptowerten. Gegebenenfalls hat die Kommission diesem Bericht einen Gesetzgebungsvorschlag beizufügen.
Bis zum 30. Dezember 2024 und nach Anhörung der EBA und der ESMA legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die neuesten…
Bis zum 30 Juni 2027 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung und Durchsetzung der vorliegenden…
Bis zum 31. Dezember 2025 und danach jährlich legt die ESMA in enger Zusammenarbeit mit der EBA dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die…
Bis zum 31. Dezember 2019 übermittelt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung und Funktionsweise dieser…
Es bedarf daher auf Unionsebene eines speziellen und harmonisierten Rahmens für Märkte für Kryptowerte, um spezifische Vorschriften für Kryptowerte und damit…
Die Kommission überwacht die mit dieser Richtlinie und ihrer Durchführung zusammenhängenden Marktentwicklungen in Bezug auf das reibungslose Funktionieren des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.