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Notare, Rechtsanwälte, andere selbstständige Angehörige von rechtsberatenden Berufen, Abschlussprüfer, externen Buchprüfer und Steuerberater sollten nicht verpflichtet sein, Informationen an die zentrale Meldestelle oder eine Selbstverwaltungseinrichtung weiterzugeben, die sie in Bezug auf einen ihrer Mandanten erhalten oder in Bezug auf diesen erlangt haben, wenn sie für ihn die Rechtslage beurteilen oder ihn in einem Gerichtsverfahren oder im Zusammenhang damit verteidigen oder vertreten, wozu auch eine Beratung über das Betreiben oder Vermeiden solcher Verfahren zählt, wobei unerheblich ist, ob diese Informationen vor, während oder nach einem solchen Verfahren erhalten oder erlangt werden. Eine solche Ausnahme sollte jedoch nicht gelten, wenn der Angehörige eines rechtsberatenden Berufs, Abschlussprüfer, externe Buchprüfer oder Steuerberater an Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beteiligt ist, die Rechtsberatung für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung erteilt wird oder der Angehörige eines rechtsberatenden Berufs, Abschlussprüfer, externe Buchprüfer und Steuerberater weiß, dass der Mandant die Rechtsberatung für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Anspruch nimmt. Ob Wissen und Zweck vorliegen, kann aus objektiven, faktischen Umständen abgeleitet werden. Rechtsberatung, die im Zusammenhang mit einem laufenden Gerichtsverfahren in Anspruch genommen wird, sollte nicht als Rechtsberatung für Zwecke der Geldwäsche der Terrorismusfinanzierung betrachtet werden. Im Einklang mit dem risikobasierten Ansatz sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, zusätzliche Situationen zu ermitteln, in denen angesichts des hohen Risikos der Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten oder der Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang mit bestimmten Arten von Transaktionen die Ausnahme von der Meldeanforderung nicht gilt. Bei der Ermittlung solcher zusätzlichen Situationen müssen die Mitgliedstaaten die Einhaltung insbesondere der Artikel 7 und 47 der Charta sicherstellen.
Bei Notaren, anderen selbständigen Angehörigen von rechtsberatenden Berufen, Abschlussprüfern, externen Buchprüfern und Steuerberatern sehen die Mitgliedstaaten…
Abweichend von Absatz 1 sind Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 und 12 nicht zur Meldung verpflichtet, wenn sich der meldepflichtige Sachverhalt auf…
Angehörige von rechtsberatenden Berufen sollten dieser Verordnung unterliegen, wenn sie sich — einschließlich durch Steuerberatung — an Finanz- oder…
Angehörige von rechtsberatenden Berufen im Sinne der von den Mitgliedstaaten vorgenommenen Definition sollten dieser Richtlinie unterliegen, wenn sie sich —…
Damit die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) verankerten Rechte gewahrt bleiben, sollten die Informationen, die…
Zentrale Meldestellen sollten in der Lage sein, Informationen an zuständige Behörden weiterzugeben, die mit der Bekämpfung von Geldwäsche, damit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.