Erwägungsgrund 7 32024R1624
Die Technologie entwickelt sich ständig weiter und bietet der Privatwirtschaft Möglichkeiten, neue Produkte und Systeme für den Austausch von Geldern oder Werten zu entwickeln. Dies ist zwar zu begrüßen, kann aber neue Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit sich bringen, da Straftäter ständig Wege finden, Anfälligkeiten auszunutzen, um so illegale Gelder zu verstecken und weltweit zu verschieben. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und Crowdfunding-Plattformen sind dem Risiko der Nutzung neuer Kanäle für die Verschiebung illegaler Gelder ausgesetzt und gut aufgestellt, um solche Verschiebungen aufdecken und Risiken mindern zu können. Der Geltungsbereich der Rechtsvorschriften der Union sollte daher im Einklang mit den FATF-Standards in Bezug auf Kryptowerte auf solche Unternehmen ausgeweitet werden. Gleichzeitig bieten Innovationen, wie etwa die Entwicklung des Metaversums, neue Möglichkeiten für die Begehung von Straftaten und das Waschen der Erträge daraus. Daher ist es wichtig, hinsichtlich der Risiken, die mit der Bereitstellung innovativer Produkte oder Dienstleistungen verbunden sind, wachsam zu sein, sei es auf Unions- oder nationaler Ebene oder auf Ebene der Verpflichteten.