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Die Anonymität von Kryptowerten birgt Risiken eines Missbrauchs zu kriminellen Zwecken. Anonyme Kryptowertekonten und andere Anonymisierungsinstrumente ermöglichen keine Rückverfolgung von Kryptowertetransfers und erschweren zugleich die Identifizierung möglicherweise verdächtiger verbundener Transaktionen oder die Anwendung einer hinreichenden Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden. Um eine wirksame Anwendung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Kryptowerte zu gewährleisten, ist es notwendig, die Bereitstellung und Verwahrung von anonymen Kryptowertekonten oder Konten, die die Anonymisierung oder verstärkte Verschleierung von Transaktionen durch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ermöglichen, einschließlich durch anonymitätsverstärkende Kryptowährungen, zu untersagen. Dieses Verbot gilt nicht für Anbieter von Hardware und Software oder Anbieter von selbst gehosteten Geldbörsen, sofern sie weder Zugang zu diesen Krypto-Geldbörsen noch Kontrolle darüber haben.
Kreditinstitute, Finanzinstitute und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen weder anonyme Bank- und Zahlungskonten, anonyme Sparbücher, anonyme…
hinreichend robust sind, um zu verhindern, dass sie zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.
An Krypto-Geldautomaten können Nutzer Kryptowerte an eine Adresse für Kryptowerte transferieren, indem sie Bargeld einzahlen, wobei häufig keinerlei…
Die Anonymität virtueller Währungen ermöglicht ihren potenziellen Missbrauch für kriminelle Zwecke. Durch die Erfassung von Dienstleistungsanbietern, die den…
Die Verwendung bestimmter Kryptowerte kann ein erhebliches Risiko bergen, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 296/2014 vom…
Es ist wichtig, das Vertrauen in die Märkte für Kryptowerte und die Integrität dieser Märkte zu gewährleisten. Deshalb gilt es Vorschriften festzulegen, um von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.