Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Verpflichteten sollten angemessene und zutreffende Informationen zum wirtschaftlichen Eigentümer und zur Kontrolle juristischer Personen einholen und vorhalten. Da Inhaberaktien derjenigen Person Eigentumsrechte verleihen, die das Inhaberzertifikat besitzt, geben sie dem wirtschaftlichen Eigentümer die Möglichkeit, anonym zu bleiben. Um sicherzustellen, dass solche Aktien nicht für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden, sollten Unternehmen, deren Wertpapiere nicht an einem geregelten Markt notiert sind oder deren Aktien nicht als intermediär verwahrte Wertpapiere ausgegeben werden, alle bestehenden Inhaberaktien in Namensaktien umwandeln, sie immobilisieren oder bei einem Finanzinstitut hinterlegen. Darüber hinaus sollten Bezugsscheine für Inhaberaktien nur in intermediär verwahrter Form zulässig sein.
Unternehmen dürfen keine Inhaberaktien ausgeben und müssen bis zum 10. Juli 2029 alle vorhandenen Inhaberaktien in Namensaktien umwandeln, sie im Sinne von…
Die Verpflichtung zum Vorhalten präziser und aktueller Daten zum wirtschaftlichen Eigentümer ist eine wichtige Voraussetzung für das Aufspüren von Straftätern,…
Eine übereinstimmende Vorgehensweise bei den Transparenzanforderungen für wirtschaftliches Eigentum setzt auch voraus, dass im gesamten Binnenmarkt dieselben…
Aus diesem Grund sollten Wertpapieremittenten durch regelmäßige Informationen ein angemessenes Maß an Transparenz für die Anleger gewährleisten. Aus dem…
Die Integrität geschäftlicher Transaktionen ist für das korrekte Funktionieren des Binnenmarkts und des Finanzsystems der Union entscheidend. Zu diesem Zweck…
Angesichts des Zwecks der Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers, der darin besteht, die tatsächliche Transparenz von juristischen Personen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.