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Um eine wirksame Anwendung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sicherzustellen, wenn mehrere Verpflichtete direkt oder indirekt miteinander verbunden sind und eine Gruppe von Unternehmen bilden oder Teil einer solchen sind, muss die weitestmöglich gefasste Definition einer Gruppe in Betracht gezogen werden. Zu diesem Zweck sollten Verpflichtete die geltenden Rechnungslegungsvorschriften befolgen, die es ermöglichen, Strukturen mit verschiedenen Arten wirtschaftlicher Verbindungen als Gruppen zu betrachten. Während eine herkömmliche Gruppe ein Mutterunternehmen und dessen Tochtergesellschaften umfasst, sind andere Arten von Gruppenstrukturen ebenso relevant, beispielsweise Gruppenstrukturen aus mehreren Mutterunternehmen, die eine einzige Tochtergesellschaft besitzen und die in Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates als Unternehmen bezeichnet werden, die einer Zentralorganisation ständig zugeordnet sind, oder Finanzinstitute, die Mitglieder desselben institutsbezogenen Sicherungssystems nach Artikel 113 Absatz 7 jener Verordnung sind. Diese Strukturen sind allesamt Gruppen gemäß den Rechnungslegungsvorschriften und sollten daher für die Zwecke der vorliegenden Verordnung als Gruppen betrachtet werden.
Verpflichtete, die Mutterunternehmen einer Gruppe sind, haben sicherzustellen, dass Zweigniederlassungen und gruppenangehörige Unternehmen nach § 1 Absatz 16…
Ermittelt ein Mitgliedstaat, dass neben Verpflichteten auch Unternehmen aus anderen Sektoren Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgesetzt…
Die zuständigen Behörden prüfen insbesondere, ob die in den Absätzen 2 bis 6 dieses Artikels festgelegten Kriterien und Anforderungen nach wie vor erfüllt sind,…
Bei Mutterunternehmen von Unternehmensgruppen hat der Prüfer zudem die Vorkehrungen nach § 9 des Geldwäschegesetzes dahingehend zu beurteilen, ob
Kreditinstitute im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder Wertpapierfirmen im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 2 jener…
Um eine übereinstimmende Vorgehensweise sicherzustellen, muss Klarheit darüber geschaffen werden, welche Unternehmen in der Anlagebranche den Anforderungen zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.