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Mitunter befinden sich Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften von Verpflichteten in Drittländern mit weniger strengen Mindestanforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, insbesondere auch weniger strengen Datenschutzauflagen, als im Rahmen der Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. In solchen Fällen und um eine Nutzung des Finanzsystems der Union für Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gänzlich auszuschließen und ein Höchstmaß an Schutz der personenbezogenen Daten von Unionsbürgern zu gewährleisten, sollten diese Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften die auf Unionsebene festgelegten Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen. Lässt das Recht eines Drittlands die Erfüllung dieser Anforderungen nicht zu, beispielsweise weil es der Gruppe aufgrund unzureichenden Datenschutzes oder eines gesetzlichen Bankgeheimnisses in dem betreffenden Drittland nur eingeschränkt möglich ist, auf Informationen zuzugreifen und diese zu verarbeiten oder auszutauschen, so sollten die Verpflichteten zusätzliche Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass die in diesem Drittland ansässigen Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften die Risiken wirksam handhaben. Die AMLA sollte mit der Ausarbeitung von Entwürfen technischer Regulierungsstandards beauftragt werden, in denen festgelegt wird, wie solche zusätzlichen Maßnahmen geartet sein sollten, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ist.
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass in dem Fall, dass Verpflichtete Zweigstellen oder mehrheitlich in ihrem Besitz befindliche Tochterunternehmen in…
Verfügen Verpflichtete über Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in Drittländern, deren Mindestanforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und…
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind ein internationales Problem und sollten deshalb auch global bekämpft werden. Kreditinstitute und Finanzinstitute der…
Mängel bei der Einhaltung sowohl des rechtlichen als auch des institutionellen Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und seiner…
Potenzielle externe Bedrohungen für das Finanzsystem der Union gehen nicht nur von Drittländern aus, sondern können auch im Zusammenhang mit spezifischen…
Mit dieser Verordnung werden die zu ergreifenden Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten und der Terrorismusfinanzierung auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.