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Ein Schienennetz eines Mitgliedstaats oder ein Teil davon mit einer von der europäischen Regelspurweite von 1 435 mm abweichenden Spurweite (für die Zwecke dieser Verordnung: „isoliertes Netz“) sollte bestimmten Standards und Anforderungen dieser Verordnung nicht unterliegen, da dies aufgrund der Besonderheiten isolierter Netze im Hinblick auf das wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht gerechtfertigt wäre. Diese Besonderheiten ergeben sich daraus, dass isolierte Netze von anderen Netzen mit der europäischen Regelspurweite von 1 435 mm abgetrennt sind. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten zwar alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um die Zuweisung einer Mindestzahl von Zugtrassen für Güterzüge mit einer Länge von mindestens 740 Metern im gesamten Netz zu ermöglichen, sie können aber bei der Bewertung solcher Anstrengungen den besonderen Merkmalen und Herausforderungen isolierter Netze und dem Umstand, dass in diesen Netzen eine solche Zuweisung in sozio-ökonomischer Hinsicht nicht immer gerechtfertigt wäre, Rechnung tragen.
„isoliertes Netz“ ein Schienennetz eines Mitgliedstaats oder einen Teil davon mit einer von der europäischen Regelspurweite von 1 435 mm) abweichenden…
Für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem 24. Dezember 2016 können die Mitgliedstaaten isolierte Eisenbahnstrecken mit einer Länge von weniger als 500 km, deren…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass jede neue Eisenbahnstrecke des Kernnetzes und des erweiterten Kernnetzes, einschließlich der in Artikel 14 Absatz 1…
auf eingleisigen Strecken können für Güterzüge mit einer Länge von mindestens 740 m mindestens eine Zugtrasse pro drei Stunden und Richtung sowie mindestens 12…
Der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bedingte neue geopolitische Kontext hat gezeigt, wie wichtig nahtlose Verkehrsverbindungen innerhalb des…
Der folgende Absatz wird eingefügt: „(8a) Für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem 24. Dezember 2016 können die Mitgliedstaaten isolierte Eisenbahnstrecken mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.