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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass das ERTMS bis 2050 im Gesamtnetz, bis 2040 im erweiterten Kernnetz und bis 2030 im Kernnetz eingeführt wird. Bei der Einführung des ERTMS im Gesamtnetz sollten die Strecken, die zu einem sicheren und effizienten grenzüberschreitenden internationalen Eisenbahnverkehr beitragen können, zeitlich Vorrang haben. Da die Einführung eines funkgestützten ERTMS zudem zur Abschaffung nationaler Vorschriften, die den Betrieb beeinträchtigen, beiträgt, sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass auf neuen Strecken ab 2030 beziehungsweise beim Ausbau des Signalgebungssystems auf bestehenden Strecken ab 2040 funkgestütztes ERTMS eingesetzt wird und dass das gesamte Transeuropäische Verkehrsnetz bis 2050 mit funkgestütztem ERTMS ausgerüstet ist.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein funkgestütztes ERTMS in der Eisenbahninfrastruktur des Kernnetzes, des erweiterten Kernnetzes und des Gesamtnetzes…
In Anbetracht der Tatsache, dass die Einführung des europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) in Europa an Fahrt gewinnt und mehrere Mitgliedstaaten…
Die Außerbetriebnahme von Klasse-B-Systemen bringt für die Infrastrukturbetreiber angesichts der Kosten und der Komplexität der Einführung des ERTMS und der…
Im Hinblick auf einen koordinierten und termingerechten Aufbau des Transeuropäischen Verkehrsnetzes als Voraussetzung für die Erzielung größtmöglicher…
Dies ist beispielsweise bei Zug- und Verkehrssteuerungssystemen wie dem Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS) der Fall. Das ERTMS ist ein…
Zugsteuerungs- und Signalgebungssysteme sind für die Gewährleistung der Eisenbahnsicherheit von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang stellt die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.