Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission hat unter Berücksichtigung der Mitteilung der Kommission über den Aktionsplan zur militärischen Mobilität vom März 2018 überprüft, ob das Transeuropäische Verkehrsnetz angepasst werden muss, um der militärischen Nutzung der Infrastruktur Rechnung zu tragen. Auf der Grundlage des vom Rat am 26. Juni 2023 und 23. Oktober 2023 gebilligten Dokuments mit dem Titel „Militärische Anforderungen für die militärische Mobilität innerhalb und außerhalb der EU“ sind zusätzliche Straßen und Bahnstrecken in das Transeuropäische Netz aufgenommen worden, um die Synergien zwischen zivilen und militärischen Verkehrsnetzen zu verstärken.
Beim Bau oder Ausbau von Infrastruktur in den Teilen des Transeuropäischen Verkehrsnetzes, die sich mit dem militärischen Verkehrsnetz überschneiden, das in den…
die Berücksichtigung und die Optimierung möglicher Synergien mit anderen Netzen, insbesondere mit den transeuropäischen Energie- oder Telekommunikationsnetzen,…
Angesichts des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und den dadurch entstandenen neuen geopolitischen Kontext und wie in dem vom Rat am 21. März 2022…
Das Transeuropäische Verkehrsnetz sollte gemäß den in der Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Fristen mit einer…
Im Anschluss an die Gemeinsame Mitteilung vom 10. November 2017 mit dem Titel „Die militärische Mobilität in der Europäischen Union verbessern“ wurde in der…
Es bedarf einer angemessenen Planung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes. Dazu gehört auch die Umsetzung spezifischer Vorgaben im gesamten Netz in Bezug auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.