Gesetze
Gesetz wird geladen …
Darüber hinaus ist es angezeigt, innerhalb des durch diese Verordnung vorgegebenen erschöpfenden Rahmens festzulegen, dass eine solche Verwendung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gemäß dieser Verordnung nur möglich sein sollte, sofern der betreffende Mitgliedstaat in seinen detaillierten nationalen Rechtsvorschriften ausdrücklich vorgesehen hat, dass eine solche Verwendung genehmigt werden kann. Folglich steht es den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung frei, eine solche Möglichkeit generell oder nur in Bezug auf einige der in dieser Verordnung genannten Ziele, für die eine genehmigte Verwendung gerechtfertigt sein kann, vorzusehen. Solche nationalen Rechtsvorschriften sollten der Kommission spätestens 30 Tage nach ihrer Annahme mitgeteilt werden.
Bis zum 21. August 2021 notifizieren die Mitgliedstaaten der Kommission die Bestimmungen des nationalen Rechts und die entsprechenden gesetzlichen…
In Absatz 2 werden folgende Unterabsätze angefügt: „Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass Die Mitgliedstaaten können auf der Grundlage objektiver und…
Unbeschadet der Absätze 2 und 3 können die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zum Schutz anderer berechtigter Interessen als derjenigen treffen, welche in…
Die gemäß dieser Richtlinie von den Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen sollten einem Kontroll- und Informationsverfahren auf Unionsebene unterliegen.…
Beabsichtigt ein Mitgliedstaat, das IMI systematisch für nationale Zwecke zu nutzen, unterrichtet er die Kommission über diese Absicht und holt deren vorherige…
Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen auch die Vergabe von Darlehen oder Krediten im Sinne von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.