Erwägungsgrund 2 32024R1717
Der Aufbau eines Raums, in dem der freie Personenverkehr über die Binnengrenzen hinweg sichergestellt ist, ist eine der größten Errungenschaften der Union. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Union und die Mitgliedstaaten, die sich zur Teilnahme an diesem auf Vertrauen und Solidarität beruhenden Raum bereit erklärt haben, gemeinsam danach streben, dass dieser Raum ordnungsgemäß funktioniert und gestärkt wird. In diesem Zusammenhang sollte die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen eine Ausnahme darstellen und nur als letztes Mittel eingesetzt werden, gegebenenfalls vorbehaltlich der Konsultation und Zusammenarbeit der betroffenen Mitgliedstaaten und der Kommission als Hüterin der Verträge.