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Für Zypern enthält die Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates besondere Regeln für die Trennungslinie zwischen den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt, und den Landesteilen, in denen sie keine tatsächliche Kontrolle ausübt. Obwohl die Trennungslinie keine Außengrenze darstellt, wird eine Situation, in der ein Drittstaat oder ein feindseliger nichtstaatlicher Akteur Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen zum Überschreiten dieser Trennungslinie fördert oder erleichtert, als Instrumentalisierung betrachtet.
Für Zypern enthält die Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates besondere Vorschriften für die Trennungslinie zwischen den Landesteilen der Republik Zypern, in…
Für Zypern enthält die Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates besondere Regeln für die Trennungslinie zwischen den Landesteilen der Republik Zypern, in denen…
In der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates werden besondere Bestimmungen für Waren, Dienstleistungen und Personen festgelegt, die die Trennungslinie zwischen…
In der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 werden besondere Bestimmungen für Waren, Dienstleistungen und Personen festgelegt, die die Trennungslinie zwischen den…
In der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 werden besondere Bestimmungen für Waren, Dienstleistungen und Personen festgelegt, die die Trennungslinie zwischen den…
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates ist die Liste der Übergangsstellen festgelegt, an denen Personen und Waren die Trennungslinie zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.