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Außerdem müssen die Bestimmungen und Schutzvorschriften des Unionsrechts gestärkt werden, damit die Mitgliedstaaten rasch handeln können, um Instrumentalisierungssituationen entgegenzuwirken. Eine derartige Instrumentalisierung ist im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe b Satz 1 der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verstehen. Fälle, in denen feindselige nichtstaatliche Akteure an organisierter Kriminalität, insbesondere der Schleusung von Migranten, beteiligt sind, sollten nicht als Instrumentalisierung von Migranten betrachtet werden, wenn das Ziel nicht darin besteht, die Union oder einen Mitgliedstaat zu destabilisieren. Darüber hinaus sollte humanitäre Hilfe nicht als Instrumentalisierung von Migranten betrachtet werden, wenn das Ziel nicht darin besteht, die Union oder einen Mitgliedstaat zu destabilisieren.
Fälle, in denen nichtstaatliche Akteure an organisierter Kriminalität, insbesondere Schleuserkriminalität, beteiligt sind, sollten nicht als…
Humanitäre Hilfe sollte nicht als Instrumentalisierung von Migranten betrachtet werden, wenn das Ziel nicht darin besteht, die Union oder einen Mitgliedstaat zu…
Die Instrumentalisierung von Migranten durch Drittstaaten oder feindselige nichtstaatliche Akteure kann beabsichtigte destabilisierende Auswirkungen auf die…
Um ein hohes Maß an politischer Kontrolle und Unterstützung zu gewährleisten und die Solidarität der Union zum Ausdruck zu bringen, ist die Überlegung relevant,…
Die in Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2024/1359 des Europäischen Parlaments und des Rates genannte Instrumentalisierung von Migranten kann…
Insbesondere sollte es dem betreffenden Mitgliedstaat im Fall einer Instrumentalisierung von Migranten erforderlichenfalls möglich sein, den Grenzverkehr durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.