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Die Kommission sollte berechtigt sein, auf Grundlage der eingegangenen Meldung zusätzliche Informationen anzufordern, auch zur Risikobewertung und zu den Maßnahmen, die für die Zusammenarbeit und Koordinierung mit den von der geplanten Verlängerung der Kontrollen an den Binnengrenzen betroffenen Mitgliedstaaten vorgesehen sind. Entspricht die Meldung nicht den Mindestanforderungen, so sollte die Kommission die Meldung mit dem betreffenden Mitgliedstaat erörtern und zusätzliche Informationen anfordern oder den Mitgliedstaat um die Vervollständigung seiner ersten Meldung bitten.
Der betroffene Mitgliedstaat übermittelt der Kommission auf Ersuchen alle weiteren Informationen, einschließlich über Koordinierungsmaßnahmen mit den…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass eine schwerwiegende, außergewöhnliche Situation in Bezug auf eine anhaltende ernsthafte Bedrohung vorliegt, die die…
Die Mitgliedstaaten führen auf Antrag der Kommission zusätzliche Kontrollen durch. Die Kommission gibt in ihrem Antrag die Gründe für eine zusätzliche Kontrolle…
Der Meldung, die von den Mitgliedstaaten zu übermitteln ist, sollte eine ausschlaggebende Bedeutung zukommen, wenn es darum geht, die Einhaltung der Kriterien…
Fordert die Kommission vom Antragsteller ergänzende Informationen zu Aspekten im Zusammenhang mit dem Risikomanagement an, legt sie in Absprache mit dem…
In erster Linie sollten die Mitgliedstaaten prüfen, ob vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen angesichts der Art der festgestellten schwerwiegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.