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Grenzkontrollen an den Außengrenzen liegen nicht nur im Interesse des Mitgliedstaats, an dessen Außengrenzen sie erfolgen, sondern entsprechen den Interessen sämtlicher Mitgliedstaaten, die die Kontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft haben, sowie der Union als Ganzes. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, bei der Verwaltung ihrer Außengrenzen hohe Standards einzuhalten, unter anderem durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Grenzschutzbeamten, Polizei, Zoll und anderen einschlägigen Behörden. Die Union leistet aktive Unterstützung durch die Bereitstellung von Finanzmitteln über die betreffenden Unionsagenturen und die Betreuung des durch die Verordnung (EU) 2022/922 des Rates eingerichteten Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus. Die Vorschriften, die für den Schutz der Außengrenzen gelten, müssen verschärft werden, um besser auf neue Herausforderungen reagieren zu können, die in jüngster Zeit dort entstanden sind.
Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten nehmen immer mehr Aufgaben wahr, die an den Außengrenzen ausgeführt werden und häufig die Sicherheit betreffen. Daher ist…
Die Unionspolitik im Bereich der Außengrenzen zielt auf einen integrierten Grenzschutz ab, der ein einheitliches und hohes Kontroll- und Überwachungsniveau…
Grenzkontrollen liegen nicht nur im Interesse der Mitgliedstaaten, an deren Außengrenzen sie erfolgen, sondern im Interesse sämtlicher Mitgliedstaaten, die die…
Da die Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine wachsende Zahl von Aufgaben übernommen haben, die oft auch die Sicherheit betreffen und an den Außengrenzen…
Die Durchführung von Kontrollen an den Außengrenzen gehört nach wie vor zu den wichtigsten Maßnahmen zum Schutz des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen…
Grenzkontrollen liegen nicht nur im Interesse des Mitgliedstaats, an dessen Außengrenzen sie erfolgen, sondern auch im Interesse sämtlicher Mitgliedstaaten, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.