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Das integrierte europäische Grenzmanagement basiert auf dem in der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Vierstufenmodell der Zugangskontrolle. Grenzkontrollen, einschließlich Maßnahmen zur Erleichterung legitimer Grenzübertritte, sind ein wesentlicher Bestandteil des integrierten europäischen Grenzmanagements. Zur Verhütung und Aufdeckung grenzüberschreitender Kriminalität an den Außengrenzen, insbesondere der Schleusung von Migranten, des Menschenhandels und des Terrorismus, sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der mit der Verordnung (EU) 2019/1896 eingerichteten Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache das integrierte europäische Grenzmanagement auf der Grundlage des Vierstufenmodells der Zugangskontrolle umsetzen.
Grenzkontrollen, einschließlich Maßnahmen, mit denen legale Grenzüberschreitungen erleichtert werden, und gegebenenfalls: Maßnahmen im Zusammenhang mit der…
Die integrierte europäische Grenzverwaltung auf der Grundlage eines Vierstufenmodells der Zugangskontrolle umfasst Maßnahmen in Drittstaaten wie bei der…
Die Mitgliedstaaten sollten eine angemessene finanzielle Hilfe seitens der Union erhalten, um die Durchführung der integrierten europäischen Grenzverwaltung zu…
Um im Rahmen der Strategie zur inneren Sicherheit für einheitliche, hochwertige Kontrollen an den Außengrenzen zu sorgen und den legalen grenzüberschreitenden…
Einheitliche und hochwertige Kontrollen an den Außengrenzen sind für die Stärkung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unentbehrlich. Im…
Die integrierte europäische Grenzverwaltung, wie es mit der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates durchgeführt wird, liegt in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.