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Ausnahmen von der Verpflichtung sind ein wesentliches Instrument, um unter diesen Umständen gestrandete Vermögenswerte zu verhindern. Um diese Ausnahmen wirksam anwenden zu können, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission uneingeschränkt mit den betreffenden befugten Einrichtungen zusammenarbeiten, um die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung zu bewerten, insbesondere wenn eine befugte Einrichtung die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung feststellt. Wird auf der Grundlage der Bewertung der Kommission keine Ausnahme gewährt oder hat der betreffende Mitgliedstaat keine Ausnahme beantragt, so arbeiten die Kommission und der Mitgliedstaat zur Erreichung des Unionsziels der CO2-Injektionskapazität mit den einschlägigen befugten Einrichtungen zusammen, um zur Beseitigung von Hindernissen und Hürden beizutragen und die Erfüllung der Verpflichtung zu erleichtern.
Eines der größten Hindernisse für die wirksame Durchsetzung der Entladungsverpflichtung besteht bisher darin, dass die Mitgliedstaaten die Ausnahme, die bei…
Die Kommission gewährt befristete Ausnahmeregelungen gemäß Absatz 1 nur für einen Zeitraum, der ausreichend ist, um dem Mitgliedstaat die Anpassung seiner…
Für die Ausnahmeregelung sollten wirksame und verhältnismäßige Sicherungsmaßnahmen gelten, um die Transparenz zu verbessern, den Inhaber eines Zertifikats bei…
In Anbetracht des Ausnahmecharakters und der Besonderheit der Reserve und ihrer Ziele sollte die Kommission die Mitgliedstaaten unterstützen, um ihnen bei der…
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen treffen, um das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von nicht vorschriftsmäßigen Messgeräten zu…
Um die notwendigen Voraussetzungen für einen wirksamen und effizienten Einsatz der Unionsunterstützung aus den Fonds zu gewährleisten, sollten eine begrenzte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.