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Bei Bauaufträgen und Baukonzessionen, die in den Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung fallen, sollten die öffentlichen Auftraggeber und die Auftraggeber eine oder mehrere bestimmte Bedingungen, Anforderungen oder vertragliche Verpflichtungen wählen, um dazu beizutragen, mehrere Ziele zu erreichen, darunter etwa die Berücksichtigung sozialer oder beschäftigungsbezogener Erwägungen, um ein positives soziales Ergebnis zu erzielen, gegebenenfalls unter wirksamer Berücksichtigung von Bedenken im Bereich der Cybersicherheit, oder der Erhalt einer ausreichenden Gewähr dafür, dass die betreffenden Produkte rechtzeitig geliefert werden. Diese Aspekte sind auch für die Stärkung der Resilienz von Bedeutung. Ferner sollten Ausnahmen für Monopolsituationen, bestimmte Marktversagen oder Situationen, in denen öffentliche Auftraggeber oder Auftraggeber mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder technischer Inkompatibilität konfrontiert sein könnten, vorgesehen werden.
Ungeachtet des Absatzes 1 wenden öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber auf die Bauaufträge und Baukonzessionen gemäß Absatz 1 mindestens eine der folgenden…
Die technischen und funktionellen Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers beziehungsweise des Auftraggebers müssen es erlauben, die Konzession in einem…
Viele Auftraggeber sind als eine Wirtschaftsgruppe organisiert, die aus eine Reihe getrennter Unternehmen bestehen kann; oft hat jedes dieser Unternehmen in der…
Im Hinblick auf die angemessene Einbeziehung ökologischer, sozialer und arbeitsrechtlicher Erfordernisse in die Verfahren zur Vergabe von Konzessionen ist es…
Was die Beschaffung bestimmter Produkte und Dienstleistungen sowie den Kauf und die Anmietung von Gebäuden betrifft, so sollten öffentliche Auftraggeber und…
Die objektiven Voraussetzungen, nach denen bestimmt wird, welcher der Wirtschaftsteilnehmer, der Partei der Rahmenvereinbarung ist, eine gegebene Aufgabe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.