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Um die Versorgung der Union mit Technologien für erneuerbare Energien zu erhöhen, damit der allgemeine jährliche Richtwert für die Fertigungskapazität in der Union bis 2030 erreicht wird, sollte in der vorliegenden Verordnung ein bestimmter Anteil des Auktionsvolumens vorgesehen werden, für den nicht preisbezogene Kriterien angewandt werden. Dieser Anteil sollte alle zwei Jahre von der Kommission bewertet werden, um die Auswirkungen der nicht preisbezogenen Kriterien auf die Entwicklung der jährlichen Herstellung von Technologien für erneuerbare Energien in der Union und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu ermitteln, einschließlich ihrer finanziellen Auswirkungen und ihrer Auswirkungen auf die Geschwindigkeit des Einsatzes, wobei auch die Praktikabilität und Klarheit des Systems für Projektentwickler zu berücksichtigen sind. Wenn die Bewertungen zeigen, dass die Anwendung der Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien einen positiven Beitrag zur Versorgungssicherheit der Union in Bezug auf Netto-Null-Technologien leistet, insbesondere indem die Fertigungskapazitäten für Technologien für erneuerbare Energien in der Union erhöht werden, und die Erreichung der in der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Ziele für erneuerbare Energien, einschließlich des Einsatzes in jedem Mitgliedstaat, nicht erheblich behindert, sollte die Anwendung dieser Bestimmungen schrittweise verstärkt werden. Jeder Schritt sollte einer Folgenabschätzung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass ein höherer Anteil weiterhin positiv zur Versorgungssicherheit in Bezug auf Technologien für erneuerbare Energien beiträgt und dass diese Vorteile die Auswirkungen auf die Kosten und die Geschwindigkeit des Einsatzes von Energie aus erneuerbaren Quellen überwiegen. Bei der Festlegung des Anteils des Auktionsvolumens sollte, sofern dies angemessen und machbar ist, eine schrittweise Gesamterhöhung angestrebt werden, um zur Erreichung der allgemeinen Ziele der vorliegenden Verordnung beizutragen und 50 % bis Ende 2029 zu erreichen.
Bis zum 31. Dezember 2027 und danach alle zwei Jahre führt die Kommission eine umfassende Bewertung der Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien bei Auktionen…
Die Kommission bewertet, ob Maßnahmen auf Unionsebene zum Erfolg der gemeinsamen Anstrengungen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf einen zusätzlichen Anteil von…
In Verordnung (EU) 2018/1999 ist vorgesehen, dass der Finanzierungsmechanismus der Union für erneuerbare Energie als ein Instrument genutzt wird, um die…
All diese Ziele sollten zusammen betrachtet werden, wobei auch zu berücksichtigen ist, dass für bestimmte Elemente der Lieferkette (z. B. Wechselrichter sowie…
Um die Resilienz der Versorgung mit Netto-Null-Technologien für erneuerbare Energien zu verbessern und eine übermäßige Abhängigkeit von Ländern mit hoher…
Um das Ziel zu unterstützen, eine industrielle Basis für die Bereitstellung strategischer Technologien für erneuerbare Energien zur Sicherung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.