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Um den Verwaltungsaufwand, der aufgrund der notwendigen Berücksichtigung von Anforderungen in Bezug auf den Beitrag des Angebots zu Nachhaltigkeit und Resilienz entsteht, zu begrenzen — insbesondere für kleinere öffentliche Käufer und Aufträge von geringerem Wert, die keine erheblichen Auswirkungen auf den Markt haben —, sollte die Anwendung der einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung für öffentliche Käufer, die keine zentralen Beschaffungsstellen sind, und für Aufträge mit einem Wert von unter 25 Mio. EUR um zwei Jahre verschoben werden.
Die Anwendung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen sollte auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, um den Erlass von delegierten…
Damit Arbeitnehmervertreter und die zentrale Leitung in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und gemeinschaftsweit operierenden Unternehmensgruppen…
Um zu gewährleisten, dass zuständige Behörden, Zulassungsinhaber, Lieferanten sowie professionelle oder nichtprofessionelle Anwender genügend Zeit haben, sich…
Der Geltungsbeginn der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/1115, die Verpflichtungen für Marktteilnehmer, Händler und zuständige Behörden enthalten, nämlich…
Es ist angebracht, die Anwendung dieser Verordnung aufzuschieben, damit die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsakteure ausreichend Zeit haben, sich auf die…
Damit die Mitgliedstaaten, die nationalen Behörden und die Wirtschaftsakteure ausreichend Zeit haben, sich auf die Anwendung der mit dieser Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.