Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist angezeigt Bestimmungen einzuführen, die es Staatsangehörigen und Unternehmen der Mitgliedstaaten ermöglicht, von russischen Einzelpersonen und Organisationen, die ihnen Schaden zugefügt haben, Schadensersatz zu erhalten. Dies beinhaltet Schäden, die den Unternehmen, die in ihrem Eigentum stehen oder die sie kontrollieren, im Zusammenhang mit einem Vertrag oder einem Geschäft, dessen Erfüllung von den mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verhängten Maßnahmen betroffen war, sowie mit der durch eine Entscheidung der russischen Führungsebene auferlegten unrechtmäßigen vorübergehenden Verwaltung von Immobilien ausländischer Personen, die sich im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation befinden und mit „unfreundlichen ausländischen Staaten“, d. h. Staaten, die restriktive Maßnahmen gegen Russland eingeführt haben, in Verbindung stehen, zugefügt wurden. Schadensersatz zu erhalten, sofern diese Entscheidung nach dem Völkergewohnheitsrecht oder einem bilateralen Investitionsabkommen zwischen einem Mitgliedstaat und Russland rechtswidrig ist. In jedem Fall könnte Schadensersatz unter der Bedingung geltend gemacht werden, dass die betreffende Person keinen wirksamen Zugang zu Rechtsbehelfen beispielsweise gemäß dem einschlägigen bilateralen Investitionsabkommen hat. Solcher Schadensersatz kann vor den Gerichten der Mitgliedstaaten im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts und des Rechts der Mitgliedstaaten über die gerichtliche Zuständigkeit und die Gerichtsverfahren in Zivil- und Handelssachen, einschließlich derjenigen über mögliche Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, geltend gemacht werden.
Es ist angezeigt, eine Bestimmung einzuführen, die es Staatsangehörigen und Unternehmen der Mitgliedstaaten ermöglicht, von russischen Personen und…
Es ist angezeigt, eine Bestimmung einzuführen, die es Staatsangehörigen und Unternehmen der Mitgliedstaaten ermöglicht, von belarussischen Einzelpersonen und…
Jede in Artikel 13 Buchstabe c oder d genannte Person hat das Recht, in Verfahren vor den zuständigen Gerichten eines Mitgliedstaats Schadenersatz,…
Folgende Artikel werden eingefügt: Jede in Artikel 13 Buchstabe c oder d genannte Person hat das Recht, in Gerichtsverfahren vor den zuständigen Gerichten des…
Unbeschadet des Absatzes 1 hat jede Person, auf die in Artikel 13 Buchstabe c oder d Bezug genommen wird, das Recht, in Gerichtsverfahren vor den zuständigen…
Unbeschadet des Absatzes 1 hat jede in Artikel 17 Buchstabe c oder d genannte Person das Recht, in Gerichtsverfahren vor den zuständigen Gerichten eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.