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Um das Risiko einer Umgehung so gering wie möglich zu halten, wird mit dem Beschluss (GASP) 2024/1744 das Verbot geändert, im Gebiet der Union Güter auf der Straße, einschließlich zu Zwecken der Durchfuhr, zu befördern. Marktteilnehmer aus der Union, die sich zu mindestens 25 % im Eigentum einer russischen natürlichen oder juristischen Person befinden, sollte es untersagt werden, ein Kraftfahrzeugunternehmen zu werden oder in der Union Güter auf der Straße, einschließlich zu Zwecken der Durchfuhr, zu befördern. Dieses Verbot gilt nicht für Kraftfahrzeugunternehmen im Eigentum von Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten oder von russischen Staatsangehörigen mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in einem Mitgliedstaat. Kraftfahrzeugunternehmen, sollten den zuständigen nationalen Behörden auf deren Aufforderung ihre Eigentumsstruktur offenlegen.
Um das Risiko einer Umgehung so gering wie möglich zu halten, ist es angezeigt, das Verbot zu ändern, im Gebiet der Union Güter auf der Straße, einschließlich…
Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen so gering wie möglich zu halten, ist es erforderlich, das Verbot der Beförderung von Gütern auf der…
Um die ordnungsgemäße Durchführung der in der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 vorgesehenen Maßnahmen zu gewährleisten, ist es angezeigt, die Ausnahme vom Verbot…
In Artikel 31 werden die folgenden Absätze eingefügt: „(1b) In der Union niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich zu…
Um das Risiko einer Umgehung der restriktiven Maßnahmen so gering wie möglich zu halten, ist es außerdem angezeigt, das Verbot der Beförderung von Gütern auf…
In Artikel 4n werden folgende Absätze eingefügt: „(1b) In der Union niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die sich zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.