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Diese Verpflichtung wahrt uneingeschränkt die Grundrechte, insbesondere das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“). Insbesondere sollte jede Verarbeitung personenbezogener Daten auf das für die Erreichung der Ziele der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erforderliche und verhältnismäßige Maß beschränkt bleiben. Für die Zwecke der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte der Begriff „Nichtlinienflug“ im Einklang mit der Begriffsbestimmung für „Linienflugverkehr“ in der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgelegt werden.
Die Richtlinie steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“)…
Die Vorschriften für unbemannte Luftfahrzeuge sollten dazu beitragen, dass die einschlägigen im Unionsrecht verankerten Rechte eingehalten werden, insbesondere…
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung unter Wahrung der Grundrechte, unter anderem des…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten nach dieser Richtlinie sollte unter Achtung der Grundrechte, unter anderem des Rechts auf Achtung des Privat- und…
Bei der Anwendung dieser Richtlinie sollten die Rechtsvorschriften der Union zum Datenschutz eingehalten sowie das Recht auf Schutz des Privatlebens und…
Die vorliegende Richtlinie respektiert die grundlegenden Rechte und beachtet die insbesondere in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.