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Wenn Mitgliedstaaten beschließen, öffentlich finanzierte Investitionen in neue Anlagen zur Erzeugung von Energie aus CO2-armen, nichtfossilen Brennstoffen mit direkten Preisstützungssystemen zu fördern, um die Dekarbonisierungsziele der Union zu erreichen, sollten diese Systeme die Form zweiseitiger Differenzverträge oder gleichwertiger Systeme mit denselben Auswirkungen haben, bei denen neben einer Einnahmengarantie auch eine Obergrenze für die Markteinnahmen der betreffenden Erzeugungsanlagen festgelegt wird. Während die Verpflichtung gemäß dieser Verordnung nur für die Förderung von Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen gelten sollte, sollten die Mitgliedstaaten beschließen können, Förderregelungen in Form zweiseitiger Differenzverträge oder gleichwertiger Systeme mit denselben Auswirkungen auch für neue Investitionen bereitzustellen, die auf ein erhebliches Repowering bestehender Stromerzeugungsanlagen, eine erhebliche Erhöhung ihrer Kapazität oder eine erhebliche Verlängerung der Lebensdauer solcher Anlagen abzielen.
die geschützte Mindestvergütung und die Obergrenze für überhöhte Vergütungen auf die Kosten der neuen Investition und die Markteinnahmen abgestimmt sind, um die…
Soweit jedoch mögliche direkte Preisstützungssysteme der Mitgliedstaaten im Bereich der erneuerbaren Energien auf zweiseitige Differenzverträge oder…
Zweiseitige Differenzverträge oder gleichwertige Systeme mit denselben Auswirkungen und Strombezugsverträge sind somit einander ergänzende Instrumente, die dazu…
Aufgrund der Obergrenze für die Markteinnahmen sollten direkte Preisstützungssysteme in Form zweiseitiger Differenzverträge oder gleichwertiger Systeme mit…
Die in dieser Verordnung niedergelegten Gestaltungsgrundsätze sollten für direkte Preisstützungssysteme in Form zweiseitiger Differenzverträge oder…
Zweiseitige Differenzverträge oder gleichwertige Systeme mit denselben Auswirkungen würden sicherstellen, dass Erzeugereinnahmen, die auf öffentlich geförderte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.