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Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die direkten Preisstützungssysteme oder die gleichwertigen Systeme mit denselben Auswirkungen unabhängig von ihrer Form eine effiziente, wettbewerbsorientierte und liquide Funktionsweise der Elektrizitätsmärkte nicht untergraben und Anreize dafür erhalten bleiben, dass die Erzeuger auf Marktsignale reagieren und beispielsweise die Erzeugung einstellen, wenn die Strompreise unter ihren Betriebskosten liegen, und dass die Endkunden den Verbrauch verringern, wenn die Strompreise hoch sind. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Förderregelungen kein Hindernis für die Entwicklung kommerzieller Verträge, z. B. von Strombezugsverträgen, darstellen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass durch ihr nationales Recht der länderübergreifende Stromhandel, die Beteiligung der Verbraucher, auch durch…
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen für die Elektrizitätsunternehmen zur Verfolgung von Zielen von…
Grundsätzlich sollten die Mitgliedstaaten gleiche Wettbewerbsbedingungen für kleine dezentrale Stromerzeugungs- und -speichersysteme, auch durch Batterien und…
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen in Form der Festsetzung der Stromversorgungspreise sollten, ohne den Grundsatz der offenen Märkte zu umgehen, unter klar…
Für die Mitgliedstaaten ist es die oberste Priorität, fairen Wettbewerb und den freien Marktzugang für die einzelnen Versorger zu fördern, damit die Verbraucher…
Um den Wettbewerb zu fördern und die Stromversorgung zu den wettbewerbsfähigsten Preisen zu sichern, sollten die Mitgliedstaaten und die Regulierungsbehörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.