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Zweiseitige Differenzverträge oder gleichwertige Systeme mit denselben Auswirkungen und Strombezugsverträge sind somit einander ergänzende Instrumente, die dazu beitragen, dass die Energiewende vorankommt und die Verbraucher von den Vorteilen der erneuerbaren Energie und der CO2-armen Energie profitieren. Vorbehaltlich der in dieser Verordnung eingeführten Anforderungen sollte es den Mitgliedstaaten freistehen zu entscheiden, welche Instrumente sie zur Verwirklichung ihrer Dekarbonisierungsziele einsetzen. Im Rahmen von Strombezugsverträgen tragen private Investoren zur zusätzlichen Nutzung erneuerbarer Energie und CO2-armer Energie bei, während gleichzeitig niedrige und stabile Strompreise langfristig festgeschrieben werden. Dasselbe Ziel erreichen öffentliche Einrichtungen im Interesse der Verbraucher mit zweiseitigen Differenzverträgen oder gleichwertigen Systemen mit denselben Auswirkungen. Beide Instrumente sind notwendig, um durch Nutzung erneuerbarer Energie und CO2-armer Energie die Dekarbonisierungsziele der Union zu erreichen und gleichzeitig die Verbraucher von den Vorteilen einer kostengünstigen Stromerzeugung profitieren zu lassen.
Unbeschadet der Richtlinie (EU) 2018/2001 fördern die Mitgliedstaaten die Verbreitung von Strombezugsverträgen, auch indem sie ungerechtfertigte Hemmnisse und…
Wenn Mitgliedstaaten beschließen, öffentlich finanzierte Investitionen in neue Anlagen zur Erzeugung von Energie aus CO2-armen, nichtfossilen Brennstoffen mit…
Innerhalb dieses Rahmens sollten die Mitgliedstaaten danach streben, die richtigen Marktbedingungen für langfristige marktbasierte Instrumente wie…
Aufgrund der Obergrenze für die Markteinnahmen sollten direkte Preisstützungssysteme in Form zweiseitiger Differenzverträge oder gleichwertiger Systeme mit…
Zweiseitige Differenzverträge oder gleichwertige Systeme mit denselben Auswirkungen würden sicherstellen, dass Erzeugereinnahmen, die auf öffentlich geförderte…
Die in dieser Verordnung niedergelegten Gestaltungsgrundsätze sollten für direkte Preisstützungssysteme in Form zweiseitiger Differenzverträge oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.