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Mit einem gut integrierten Energiemarkt, der auf den Verordnungen (EU) 2018/1999 , (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie auf den Richtlinien (EU) 2018/2001 , (EU) 2018/2002 und (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates — die 2018 und 2019 erlassen wurden und zusammen gemeinhin als Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ (im Folgenden „Paket ‚Saubere Energie‘“) bezeichnet werden — aufbaut, wird es der Union unter allen Umständen ermöglicht, die wirtschaftlichen Vorteile eines Energiebinnenmarkts zu nutzen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Dekarbonisierungsprozess fortzusetzen, um das Klimaneutralitätsziel der Union zu erreichen. Auch grenzüberschreitende Interkonnektivität gewährleistet einen sichereren, zuverlässigeren und effizienteren Betrieb der Stromnetze sowie größere Resilienz gegenüber kurzfristigen Preisschocks.
Mit einem gut integrierten Energiemarkt, der auf den Verordnungen (EU) 2018/1999 , (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Mit dem Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ vom 30. November 2016 verfolgt die Union eine ehrgeizige Dekarbonisierungsagenda, insbesondere durch den…
Mit der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde ein…
Im Elektrizitätssektor der Union vollziehen sich derzeit tiefgreifende Veränderungen, die durch den Übergang zu dezentraleren Märkten mit mehr Marktteilnehmern,…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. und 24. Oktober 2014 zum Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 betont, dass ein stärker…
Die Grundlage für den Energiebinnenmarkt bilden die Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates. Wenngleich bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.