Erwägungsgrund 3 32021R1153
Die CEF sollte ferner einen Beitrag zu den Maßnahmen der Union gegen den Klimawandel leisten sowie ökologisch und sozial nachhaltige Projekte, gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, unterstützen. Insbesondere sollte die CEF einen größeren Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossenen Übereinkommens von Paris (im Folgenden „Übereinkommen von Paris“) sowie zur Erreichung der Klima- und Energieziele für 2030 und des langfristigen Dekarbonisierungsziels leisten.