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Die Kommission sollte den potenziellen Nutzen einer Festlegung von Anforderungen auch in Bezug auf soziale Aspekte von Produkten bewerten. Im Rahmen dieser Bewertung sollte die Kommission prüfen, inwieweit diese Anforderungen das Unionsrecht ergänzen könnten, und sich dabei mit negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die sozialen Rechte befassen, die sich aus der Geschäftstätigkeit von Unternehmen und aus Produkten ergeben. Die Kommission sollte daher innerhalb von vier Jahren nach dem Tag des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung liegt den potenziellen Nutzen bewerten, der sich daraus ergeben würde, wenn Anforderungen im Hinblick auf die soziale Nachhaltigkeit in den Geltungsbereich dieser Verordnung aufgenommen werden. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über diese Bewertung vorlegen. Dem Bericht sollte gegebenenfalls ein Legislativvorschlag zur Änderung dieser Verordnung beigefügt werden.
Bis zum 19. Juli 2028 prüft die Kommission den potenziellen Nutzen einer Aufnahme von Anforderungen in Bezug auf soziale Nachhaltigkeit in den Anwendungsbereich…
Spätestens fünf Jahre nach Geltungsbeginn des Artikels 7 gemäß Artikel 35 Absatz 3 führt die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung durch und legt dem…
Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Anwendung der…
Spätestens fünf Jahre nach Geltungsbeginn des Artikels 5 gemäß Artikel 37 Absatz 2 führt die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung durch und legt dem…
Die Kommission sollte eine Evaluierung dieser Verordnung vornehmen. Gemäß Nummer 22 der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung sollte…
Innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten sollte die Kommission das Berichterstattungssystem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.