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Um die Entscheidung für nachhaltigere Produkte zu erleichtern, sollten die Etiketten erforderlichenfalls deutlich sichtbar und erkennbar angebracht werden. Sie sollten als Etikett des betreffenden Produkts erkennbar sein, ohne dass Kunden, einschließlich potenzieller Kunden, den Markennamen und die Modellnummer auf dem Etikett lesen muss. Etiketten sollten die Aufmerksamkeit der Kunden beim Sichten der ausgestellten Produkte wecken. Um sicherzustellen, dass das Etikett den Kunden vor ihrer Kaufentscheidung zugänglich ist, sollten sowohl der Händler als auch der verantwortliche Wirtschaftsteilnehmer es bei jeder Werbung für das Produkt auch im Falle des Fernabsatzes anbringen, auch im Internet.
die Art und Weise, in der das Etikett den Kunden — auch im Fall des Fernabsatzes — unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß Artikel 32 und der…
müssen den Kunden und den potenziellen Kunden die Etiketten gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe b oder c auf gut sichtbare Weise darbieten,
Um Verbraucher zu nachhaltigen Entscheidungen zu bewegen, sollten Etiketten, sofern dies in den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten…
Die Verbraucher müssen vor irreführenden Informationen, die ihre Entscheidungen für nachhaltigere Produkte beeinflussen könnten, geschützt werden. Aus diesen…
Händler haben die Etiketten nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 deutlich sichtbar an den Stellen anzubringen, die in der Richtlinie nach Anlage 1 oder den…
Die Kennzeichnung muß sich auf der Verpackung selbst oder auf dem Etikett befinden. Sie muß deutlich sichtbar und gut lesbar sein. Die Kennzeichnung muß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.