Erwägungsgrund 10 32024R1787
Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung wird voraussichtlich Investitionen seitens der regulierten Unternehmen erfordern, und die mit diesen Investitionen verbundenen Kosten sollten bei der Festlegung der Tarife, vorbehaltlich von Effizienzgrundsätzen, berücksichtigt werden. Die erforderlichen Kosten sollten nicht zu einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung der Endnutzer und Verbraucher führen.