Erwägungsgrund 13 32024R1787
Um sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden ihre Aufgaben wahrnehmen können, sollten ihnen die Betreiber, Unternehmen, Bergwerksbetreiber und Importeure jede erforderliche Unterstützung zukommen lassen. Darüber hinaus sollten die Betreiber, Unternehmen, Bergwerksbetreiber und Importeure alle von den zuständigen Behörden festgelegten erforderlichen Maßnahmen innerhalb der von diesen Behörden festgelegten Frist oder einer anderen mit diesen Behörden vereinbarten Frist ergreifen.